Einzelfallgenehmigungen für „U 46 M Fluid“ 2025 Digitale Anmeldung erforderlich
Wer 2025 das Mittel „U 46 M Fluid“ in Heilquellen- und Wasserschutzgebieten anwenden möchte, muss seine Flächen bis zum 14. März 2025 digital melden. Der Weinbauverband übernimmt die Kosten für die Bearbeitung und Antragsstellung. Weitere Details und der Link zur Anmeldung finden Sie hier.