Franken: Infos zur Steillagenförderung und Betriebsprämie
Noch bis 27.02.2015 können Weinbaubetriebe bei ihren zuständigen Landwirtschaftsämtern wieder Steillagenförderung im Rahmen von Kulap stellen. Förderfähig sind Weinberge ab 47% Hangneigung, klassische Seilzuglagen und Terrassenlagen, die in Handarbeit bewirtschaftet werden müssen. Die Fördersätze...