Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln nur noch nach Prüfung und Zulassung
Ab 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittelhersteller nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben und in die sogenannte Artikel-13-Liste nach der Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006) aufgenommen wurden....














