Hilfsprogramm Schadensausgleich Frost Antragsstellung ab sofort möglich
Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 15. Dezember 2017 bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG; nur Weinbaubetriebe) möglich. Bis dahin noch fehlende Unterlagen sind spätestens bis zum 29. März 2018 nachzureichen.

























