Deutschland | Bürokratieabbau Nachweispflicht für Betriebsinhaber geändert
Landwirte müssen künftig nicht mehr jährlich ihren Nachweis als aktiver Betriebsinhaber erneuern, sondern können einen bereits vorhandenen Nachweis wiederverwenden. Liegt in der zuständigen Behörde bereits ein Nachweis vor, kann dieser auch in weiteren Jahren als Nachweis herangezogen werden.

















