Säuerung von Wein des Jahrgangs 2012 bald zugelassen
Das bayerische Staatsministerium wird eine Verordnung erlassen, die die Säuerung von Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrganges 2012 zulassen wird. Hierzu wird § 14a der BayWeinRAV angepasst.