Architektenleistung Vorläufig doch kein Förderausschluss
Mit der letzten Mitteilung haben wir Sie informiert, dass die Verwaltungsvorschriften zu Artikel 44 der Bayerischen Haushaltsordnung geändert wurden. Die geschah aufgrund eines Vorschlages des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Der Bayerische Landkreistag hat sich jetzt gegen diese Änderung...