Hinweise zur Säuerung 2018 Säuerung wird rückwirkend zum 20. August zugelassen werden
Zulässig ist die Säuerung von Trauben, Most und Jungwein um max. 1,5 g/l, die von Wein um max. 2,5 g/l,jeweils berechnet als Weinsäure. Im Moststadium dient eine Säuerung ausschließlich dem Absenken des pH-Wertes zur Steigerung der mikrobiellen Sicherheit! Unerwünschtes Bakterienwachstum wird...