Pflanzenschutzmittel Änderung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels STEWARD
Bei dem Pflanzenschutzmittel STEWARD sind Änderungen in der Zulassung wirksam geworden. STEWARD darf ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Das gilt auch für Unkräuter.